Registerdaten, Versicherung, Qualifikationen und Referenzen aus Deutschland auf einer Seite. Für Einkauf und Compliance, die vor der Beauftragung prüfen, mit wem sie es zu tun haben.
Stand: 31. August 2026.
Versichert bei PZU, der größten Versicherungsgruppe Polens. Die Deckungssumme beträgt 10 Mio. EUR.
Der räumliche Geltungsbereich schließt Deutschland ein. Ausgenommen sind Russland, Belarus, die Ukraine sowie Länder unter Sanktionen oder im Kriegszustand. Die Policennummer stellen wir im Vergabeverfahren direkt zur Verfügung, sie steht bewusst nicht öffentlich auf dieser Seite.
BWS betreibt den einzigen Riggerkurs nach dem deutschen Branchenstandard IGVW SQQ2 Level 1 in Polen: 60 Stunden Theorie und Praxis, fünf Prüfungen, Kursort Krakau. Geleitet wird der Kurs von einem deutschen Ausbilder mit SQQ2 Level 1, 2 und 3, Ausbilderberechtigung und zehn Jahren Erfahrung im Rigging.
Stand August 2026 haben 17 Personen in unserer Datenbank diese Qualifikation: 9 seit dem 19. Dezember 2025 und 8 seit dem 12. Juni 2026.


Wir rechnen im Reverse-Charge-Verfahren ab, also mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG. Sie erhalten eine Nettorechnung mit unserer USt-IdNr. PL6751759898 und führen die Umsatzsteuer in Deutschland selbst ab. Eine deutsche Umsatzsteuerregistrierung ist dafür nicht nötig.
Abgerechnet wird nach Stunden- oder Tagessatz, vorab im Vertrag festgelegt.
Nein, und das ist auch nicht nötig. Wir rechnen im Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG ab, die Steuerschuld geht auf Sie als Leistungsempfänger über.
10 Mio. EUR bei PZU. Deutschland liegt im Geltungsbereich der Police.
Ab einer Person. Nach oben haben wir auf einzelnen Produktionen bereits über 180 Personen gleichzeitig gestellt.
Innerhalb von 12 Stunden. Für ein belastbares Angebot brauchen wir Termin, Location und Ablaufplan.
17 Personen in unserer Datenbank haben IGVW SQQ2 Level 1, die Qualifikation, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Kompetenz als Rigger formal bestätigt.
Im Auftragsverhältnis nach polnischem Recht oder im B2B-Verhältnis mit selbstständigen Unternehmern. Jede entsandte Person hat eine A1-Bescheinigung, die Vergütung liegt nicht unter dem Mindestlohn nach MiLoG, und die vorgeschriebenen Meldungen bei der Zollverwaltung nehmen wir vor.
Policennummer, A1-Muster oder Qualifikationsnachweise einzelner Crew-Mitglieder stellen wir im Vergabeverfahren direkt zur Verfügung.